Kostenübersicht

Pflegekassenleistungen für Tages- und Nachtpflege

Gemäß § 41 SGB XI stehen monatliche Leistungen für Tages- und Nachtpflege durch die Pflegekassen zur Verfügung. Hier eine Übersicht der monatlichen Leistungen in Abhängigkeit vom Pflegegrad:

Seit dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Beachten Sie, dass für Pflegegrad 1 nur monatliche Entlastungsleistungen von 131,- € zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zu diesen Leistungen gibt es monatliche Entlastungsleistungen für alle Pflegegrade in Höhe von 131,- €.

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Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungs-pflege und Kurzzeitpflege

Versicherte mit begutachtendem Pflegegrad haben jährlich Anspruch auf 1.854,- € für Verhinderungspflege.

Zusätzlich können bis zu 50 % des Leistungsbeitrags für Kurzzeitpflege (bis zu 927,- €) für Verhinderungspflege genutzt werden.

Der Anspruch für stationäre Kurzzeitpflege beträgt 1.854,- € im Jahr. Die Leistungen für Verhinderungspflege können zu 100 % auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden, sodass ein Budget von 3.539,- € zur Verfügung steht.

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Tagesbetreuung: Finanzierung und Pflegekassenleistungen

Unsere Tagesbetreuung bietet eine vielfältige und fachlich kompetente Betreuung im Rahmen eines strukturierten Tagesablaufs. Die Kosten für die Betreuung können größtenteils mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes 2015 wurden die Pflegekassenleistungen für die Tagesbetreuung nochmals erheblich angehoben.

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