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Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich (§45 SGB XI) zur Verfügung. Wenn sich Beträge angesammelt haben, kann der Besuch der Tagespflege über gewisse Zeiträume kostenlos oder stark vergünstigt sein.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen und mögliche Kostenübernahmen zu klären. Beratung kostenlos & unverbindlich.
Versicherte mit begutachtendem Pflegegrad haben jährlich Anspruch auf 1.854,- € für Verhinderungspflege.
Zusätzlich können bis zu 50 % des Leistungsbeitrags für Kurzzeitpflege (bis zu 927,- €) für Verhinderungspflege genutzt werden.
Der Anspruch für stationäre Kurzzeitpflege beträgt 1.854,- € im Jahr. Die Leistungen für Verhinderungspflege können zu 100 % auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden, sodass ein Budget von 3.539,- € zur Verfügung steht.
Unsere Tagesbetreuung bietet eine vielfältige und fachlich kompetente Betreuung im Rahmen eines strukturierten Tagesablaufs. Die Kosten für die Betreuung können größtenteils mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes 2015 wurden die Pflegekassenleistungen für die Tagesbetreuung nochmals erheblich angehoben.